Um eine sichere, bezahlbare und klimafreundliche Wärmeversorgung bis zum Jahr 2040 zu ermöglichen, erstellt die Gemeinde Hohn aktuell eine kommunale Wärmeplanung. Der Wärmeplan soll Einwohnerinnen und Einwohnern sowie Betrieben eine Orientierung bieten, welche Möglichkeiten für eine Wärmeversorgung aus erneuerbaren Energien vor Ort möglich sind.
Der Planungsprozess wurde im Juni 2026 gestartet und soll 2027 abgeschlossen werden. Unterstützt wird die Gemeinde Hohn dabei von der Klimaschutzagentur des Kreises Rendsburg-Eckernförde sowie dem Planungsbüro plan[neo] aus Kiel.
In einem ersten Schritt wird der aktuelle Wärmebedarf der Gemeinde ermittelt und die Wärmeversorgung begutachtet. Für eine möglichst genaue Ermittlung des tatsächlichen Bedarfs bittet die Gemeinde alle Gebäudeeigentümerinnen und Gebäudeeigentümer um Unterstützung. Mit der Teilnahme an der Umfrage zur aktuellen Wärmeversorgung kann ein wesentlicher Beitrag zur Analyse geleistet werden. Die Umfrage ist über die Hohn App oder über die Webseite der Gemeinde zu erreichen.
Am 20. Oktober 2026 werden die ersten Ergebnisse sowie das weitere Vorgehen zur kommunalen Wärmeplanung bei einem öffentlichen Infoabend vorgestellt. Hierzu lädt die Gemeinde Hohn alle Bürgerinnen und Bürger ein. Ebenfalls sollen an diesem Abend gemeinsam Ideen entwickelt werden, wie die Wärmewende für Hohn gestaltet werden kann. Der Infoabend findet in der Schulaula der Theodor-Storm Schule statt und beginnt um 19 Uhr.
Zusätzlich bietet die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein am Donnerstag, den 29. Oktober eine kostenfreie Energieberatung in Hohn an. Im Einzelgespräch mit dem Energieberater Jann Rolfs können Themen wie energetische Sanierung, Heizungstausch, Prüfung von Energie- und Heizkostenabrechnungen, Nutzung von Solaranlagen, Fördermittel und Zuschüsse oder allgemein zum Energiesparen individuell besprochen werden.
Termine für ein persönliches Beratungsgespräch an diesem Tag sind ab sofort bei der Verbraucherzentrale unter der Nummer 0481 – 61 774 buchbar.
Die Gemeinde Hohn ist gem. §4 Wärmeplanungsgesetz (WPG) dazu verpflichtet eine kommunale Wärmeplanung bis zum 30.06.2028 vorzulegen. Ein entsprechender Beschluss dazu wurde durch die Gemeindevertretung gefasst.
Weiterführende Informationen zur kommunalen Wärmeplanung finden Sie auf der Webseite der Gemeinde Hohn.